Die Schulungskosten müssen 2 Wochen vor dem Schulungsdatum bezahlt werden. Bei Absage der Schulung 1 Woche vorher werden 50% des Betrages einbehalten. In Einzelfällen, zum Beispiel durch Krankheit, kann die Schulung nach Erhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschoben oder abgesagt werden.